Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 VERTRAGSGEGENSTAND, ABSCHLUSS DES VERTRAGES, LEISTUNGSUMFANG DER SOFTWARE
1) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die mietweise Bereitstellung der Software Empolis Knowledge Express (die „Software“) zur Nutzung über das Internet durch den Kunden.
2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender oder zusätzlicher Bedingungen des Auftraggebers den Vertrag vorbehaltlos durchführen.
4) Unsere Angebote sind freibleibend. Mit Aufgabe einer Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die jeweils angegebene Leistungen bestellen zu wollen. Wir sind berechtigt, das mit der Bestellung des Kunden vorliegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch Bereitstellung der beauftragten Leistung erklärt werden.
5) Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus der Produktbeschreibung, abrufbar unter www.knowledge.express. Andere öffentliche Äußerungen zu den Eigenschaften der Software können nicht zur Ermittlung ihrer Beschaffenheit herangezogen werden. Wir sind zu – für den Kunden zumutbaren – Anpassungen des Leistungsumfangs der Software jederzeit berechtigt, insbesondere wenn der Leistungsumfang erweitert wird oder die Anpassung erforderlich ist, um gesetzlichen Anforderungen zu genügen oder um die Sicherheit des Betriebs der Software zu gewährleisten.
2 BEREITSTELLUNG DER SOFTWARE
1) Wir halten die Software samt Speicherplatz für das Ablegen von Benutzerdaten im – mit dem Kunden – vereinbarten Umfang, ab dem mit ihm vereinbarten Datum zur Nutzung über das Internet nach Maßgabe dieses Vertrags, bereit.
2) Auf Wunsch des Kunden erbringen wir, auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, Schulungen zur Einrichtung, dem Betrieb und der Anwendung der Software, oder richten die Software vollständig nach den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen ein.
3) Für die Bereitstellung und den Betrieb der Software verwenden wir Server mit einem Standort innerhalb der Europäischen Union. Die Software bzw. die verwendeten Server werden mindestens nach dem für solche Angebote nach dem bewährten Stand der Technik üblichen Sicherheitsvorkehrungen gegen unerlaubte Zugriffe, Datenverluste und das Ausspähen von Daten geschützt.
4) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Servers zu seiner alleinigen Nutzung, sondern wir können bei Trennung der Datenbestände unserer Kunden, im Rahmen der Leistungsfähigkeit eines Servers, auf diesem mehrere Instanzen der Software ablaufen lassen.
5) Wir übermitteln dem Kunden Benutzernamen und Benutzerpasswort für den ersten Nutzer. Das Kennwort ist vom Kunden unverzüglich in ein nur ihm bekanntes Kennwort zu ändern. Dieses Benutzerkonto ist das erste Administratorkonto für den Kunden. Mit diesem kann der Kunde die Software einrichten und weitere Benutzer selbst anlegen.
6) Um die Software nutzen zu können, ist ein Browser des Typs Chrome in der aktuellsten bzw. mindestens vorherigen Version zu verwenden.
3 NEUE VERSIONEN DER SOFTWARE, QUALITÄTSSICHERUNG
1) Neue Versionen der Software stellen wir nach unserem Ermessen zur Verfügung,dies gilt nicht für die Behebung von Mängeln.
2) Wir sind berechtigt, die vom Kunden in der Software gespeicherten Daten zur Qualitätssicherung neuer Versionen der Software vor deren Bereitstellung für den Kunden zu verwenden (z. B. Testläufe) und die Software mit diesen Daten zu trainieren, um neue Funktionalitäten zur Verfügung stellen zu können (z. B. Training zur automatischen Erkennung neuer Datenkategorien).
3) Wir werden den Kunden mit angemessener Frist über wesentliche Änderungen der Software informieren, wenn diese eine Änderung oder Einschränkung üblicher Anwendungsfälle der Software zur Folge haben können.
4 INDIVIDUELLE ANPASSUNGEN DER SOFTWARE
1) Auf Wunsch des Kunden unterbreiten wir ihm Angebote für individuelle Erweiterungen der Software, im Rahmen der von uns vorgesehenen Möglichkeiten. Wir werden ihn darauf hinweisen, ob die von ihm gewünschten Anpassungen – nach unserem pflichtgemäßen Ermessen – zur Folge haben können, dass deren Übernahme in neue Versionen der Software nicht automatisch, sondern nur manuell, gegen gesondert zu vereinbarendes Entgelt, möglich sein sollte.
2) Der Kunde erwirbt an individuellen Anpassungen für die Laufzeit dieses Vertrags dieselben Rechte wie an der Software. Im Übrigen liegen alle Rechte an den Anpassungen bei uns.
5 VERFÜGBARKEIT DER SOFTWARE
1) Die Software hat eine Verfügbarkeit am Übergabepunkt (Schnittstelle zum Internet in dem Rechenzentrum, in dem die Software abläuft) von 99,5 % je Vertragsmonat.
2) Unter Verfügbarkeit der Software verstehen die Parteien die Möglichkeit der Nutzung der Software am Übergabepunkt.
3) Für die Ermittlung, ob die Verfügbarkeit gewahrt wurde, werden folgende Zeiten nicht berücksichtigt: a) Störungen oder Beeinträchtigungen an der für die Nutzung oder Ausführung der Software erforderlichen technischen Infrastruktur oder des Internets, sofern diese nicht von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu verantworten ist. b) Geplante Nichtverfügbarkeit der Software zwecks Wartungsarbeiten, vornehmlich zu nutzungsarmen Zeiten, sofern wir diese mindestens mit einer Frist von einer Woche ankündigen. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Softwaresysteme und der dort gespeicherten Daten können in dringenden Fällen (z. B. wichtige Sicherheitsupdates) Wartungsfenster mit – im jeweiligen Einzelfall – angemessenem Vorlauf angekündigt und durchgeführt werden.
6 NUTZUNG DER SOFTWARE DURCH DEN KUNDEN
1) Der Kunde erhält an der Software einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht-übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte, Rechte zur vertragsgemäßen Nutzung der Software. Eine Überlassung der Nutzungsmöglichkeit an Mitarbeiter von Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15, 16 AktG ist nicht gestattet, sofern es nicht ausdrücklich mit uns vereinbart wurde.
2) Der Kunde trifft übliche und angemessene Vorkehrungen, um die Nutzung der Software mittels der vom ihm verwendeten Benutzerkennungen und Passwörter durch Unbefugte zu verhindern. Er wird uns unverzüglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten und diese Zugänge – soweit ihm möglich – unverzüglich durch Änderung des Passwortes absichert. Der Kunde wird Zugangsdaten ausgeschiedener Mitarbeiter unverzüglich löschen oder ändern.
3) Im Fall eines Missbrauchs der von ihm verwendeten Benutzerkennungen und/oder Passwörter trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass er diesen Missbrauch nicht zu vertreten hat. Sofern uns der entsprechende Beweis vorliegt, sind wir verpflichtet, den Kunden entsprechend zu informieren.
4) Der Kunde darf die Software nicht zu rechtswidrigen Zwecken oder unter Verletzung der Rechte Dritter verwenden. Er wird insbesondere jegliche Nutzung unterlassen, die dazu führen könnte, dass uns eine Verletzung geltender Gesetze oder von Rechten Dritter, vorgeworfen werden kann. Er wird uns von allen entsprechenden, berechtigten Ansprüchen Dritter unter Einbeziehung angemessener Kosten der rechtlichen Prüfung und Vertretung freihalten.
5) Verletzt der Kunde die Regelungen des Absatzes 4 aus von ihm zu vertretenden Gründen, können wir seinen Zugriff auf die Software oder auf Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern es uns zumutbar ist, werden wir den Kunden, unter Setzung einer angemessenen Frist, zur Beseitigung der Verletzung auffordern. Verletzt der Kunde, trotz entsprechender Abmahnung, weiterhin oder wiederholt die vorstehenden Regelungen, und hat er dies zu vertreten, so können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
6) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel der Software, uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit wir infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat.
7 NUTZUNG DER API
1) Die Software stellt eine sog. API (Software-Schnittstelle) zur Verfügung, mittels der der Kunde eine Verknüpfung zwischen der Software und anderen Systemen herstellen kann.
2) Für die Nutzung und den Funktionsumfang der API gelten die jeweils von uns veröffentlichten Angaben.
3) Der Kunde ist zu einer Nutzung der API für die Laufzeit dieses Vertrages berechtigt, sofern dies Bestandteil des von ihm gebuchten Preismodells ist.
8 VERLETZUNG VON SCHUTZRECHTEN
1) Wir gewährleisten, dass durch die vertragsgemäße Nutzung der Software Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
2) Sollte dies gleichwohl der Fall sein, werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten die erforderlichen Rechte erwerben oder die Software auf eigene Kosten so abändern, dass sie unter Einhaltung der dem Kunden geschuldeten Leistungen keine Rechte Dritte mehr verletzt.
9 ENTGELT
1) Für unsere Leistungen steht uns das mit dem Kunden vereinbarte Entgelt zu. Wir rechnen über dieses jeweils vertragsjährlich im Voraus ab. Beim Überschreiten des vertraglich vereinbarten Storage und Traffic Kontingente, behalten wir uns vor die tatsächlich, durch die Nutzer verbrauchte Datenmenge, gemäß unserer aktuellen Preisliste abzurechnen.
2) Wir sind berechtigt, Rechnungen in digitaler Form an den Kunden zu versenden.
10 NICHTERFÜLLUNG UNS OBLIEGENDER HAUPTLEISTUNGSPFLICHTEN
1) Wenn wir mit der erstmaligen Bereitstellung der Software in Verzug kommen sollten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine uns gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abläuft, d. h. wir innerhalb der Nachfrist nicht die vereinbarte Funktionalität der Software erstmalig zur Verfügung stellen.
2) Kommen wir nach betriebsfähiger Bereitstellung der Software den uns obliegenden Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, und ist die geschuldete Verfügbarkeit der Software für einen Vertragsmonat unterschritten, so verringert sich die vereinbarte monatliche Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der die Software dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung stand.
3) Wir haben darzulegen, dass wir den Grund für die verspätete Bereitstellung oder die Unterschreitung der geschuldeten Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Hat der Kunde die fehlende Verfügbarkeit der Software uns nicht angezeigt, so hat er auf das Bestreiten unserer Kenntnis zu beweisen, dass wir anderweitig Kenntnis von der fehlenden Verfügbarkeit erlangt haben.
11 MÄNGELANSPRÜCHE
1) Es gelten, sofern nicht nachfolgend anders vereinbart, die gesetzlichen Regelungen.
2) Die Wahl der Art der Nacherfüllung obliegt uns in den gesetzlichen Grenzen.
3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Diese gilt nicht für Haftungsansprüche wegen Mängeln, insoweit gelten die Regelung zur Haftung.
4) Unsere verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz gem. § 536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
12 HAFTUNG
1) Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird.
2) Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.
4) Die Haftung für vorhersehbare und vertragstypische Schäden nach Absatz 2 ist der Höhe nach beschränkt auf das Sechsfache der vom Kunden im jeweiligen Monat geleisteten Nutzungsgebühren.
5) Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
6) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
13 LAUFZEIT, KÜNDIGUNG
1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages mit einer Festlaufzeit von einem Jahr. Es kann während der Festlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
2) Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Festlaufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Festlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr.
3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:
a) Die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Die Mahnung und Fristsetzung ist bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich.
b) Vollständiger Zahlungsverzug des Kunden für zwei aufeinander folgende Monate oder der Zahlungsverzug für einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, sofern der Kunde sich mit Beträgen im Zahlungsverzug befindet, deren Summe zwei Monatsentgelte mindestens erreicht.
14 HERAUSGABE VON KUNDENDATEN BEI VERTRAGSBEENDIGUNG
Mit Beendigung des Vertrages wird die Softwareinstanz für den Kunden deaktiviert und die – in dieser gespeicherten – Kundendaten für die Dauer von 30 Tagen archiviert. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist eine Kopie seiner Daten zum Download anfordern. Nach Ablauf der 30 Tage werden die Daten gelöscht, auch wenn noch kein Download erfolgt ist. Die Kundendaten werden in dem in der Software gespeicherten Format zur Verfügung gestellt.
15 GEHEIMHALTUNG
1) Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse des Kunden. Geschäftsgeheimnisse sind Informationen oder Kenntnisse des Kunden, die uns im Rahmen dieses Vertrages bekannt gemacht werden (z. B. durch Speicherung von Daten in der Software). Es ist nicht erforderlich, dass ein Geschäftsgeheimnis als solches bezeichnet wird.
2) Nicht der Geheimhaltung unterliegen Geschäftsgeheimnisse, welche (i) zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne unser Verschulden – allgemein bekannt werden; (ii) uns bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung, ohne Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung, rechtmäßig bekannt waren; (iii) uns nach dem Zeitpunkt der Übermittlung von Seiten Dritter rechtmäßig, ohne Geheimhaltungsverpflichtung, bekannt gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits zur Geheimhaltung gegenüber dem Kunden verpflichtet ist; (iv) von uns selbstständig entwickelt worden sind, ohne dass wir hierfür vertrauliche Informationen des Kunden genutzt haben; (v) uns bekannt werden durch eine zulässige Analyse öffentlich erhältlicher Dienstleistungen, oder Produkte des Kunden oder (vi) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen offenbart werden müssen.
3) Wir sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse des Kunden geheim zu halten und keinem Dritten Kenntnis von diesen zu ermöglichen. Wir werden nur solchen Mitarbeitern und Dritten Zugang zu Geschäftsgeheimnissen des Kunden gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages betraut sind und sich mindestens entsprechend den Vorgaben dieses Vertrages zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Das haben wir den Kunden auf seinen Wunsch nachzuweisen.
4) Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird von einer Beendigung des Vertrags nicht berührt.
5) Für die Wahrung des Datenschutzes für personenbezogenen Daten gilt der – ggf. zwischen den Parteien gesondert – abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag. Sofern ein solcher nicht bestehen sollte, verpflichten wir uns zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
16 DATENSCHUTZ
Sofern der Kunde in der Software personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten möchte, sind wir zum Abschluss unseres Vertrags über eine Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO bereit. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der „Empolis Knowledge Express Datenschutzerklärung“ wieder.
17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1) Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam.
2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für jeden Verzicht auf das Formerfordernis.
3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt.
4) Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
5) Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.